75070 Schuldnerberatung Vellenzer in Friedberg (Hessen)
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Privatinsolvenz

Verlieren Sie jetzt keine Zeit mehr!

Wieder durchatmen.

Susann Vellenzer - Rechtsanwältin

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Privatinsolvenz

Der Druck der Gläubiger und ihr Schuldenberg wächst? Stress und Gesundheitsprobleme haben sich bereits eingestellt? Ihre Einkünfte sind so gering, dass sie kein Geld für ihre Schulden aufbringen können? Dann ist es Zeit hiermit Schluss zu machen und ein neues Leben zu beginnen!

Wagen Sie den Neuanfang, verlieren Sie keine Zeit mehr! Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg aus der Schuldenfalle. Susann Vellenzer Rechtsanwältin, Schuldnerberatung in Friedberg, Bad Nauheim und der Wetterau.

So gehen wir für Sie vor:

Beratung

Nutzen Sie unsere kostenlose anwaltliche Erstberatung für Privatpersonen. Hier analysieren wir Ihre finanzielle Situation und verschaffen uns einen Überblick über Ihren individuellen Fall. Danach können wir Ihnen mögliche Lösungsansätze aufzeigen und Ihnen den Ablauf einer Schuldenbereinigung erklären. Wir nehmen uns Zeit, Ihnen eingehend zu erklären, welche Folgen ein Insolvenzverfahren für Sie hat und welche Chancendamit verbunden sind.

Nach der ersten Beratung können wir Ihnen auch sagen, ob und welche Kosten auf Sie zu kommen. Wenn Sie sich dann für eine Entschuldung mit dem Ziel der Restschuldbefreiung entscheiden, müssen Sie uns nur noch einmalig dabei helfen, Ihre gesamten Gläubiger zu erfassen. Den Rest erledigen wir für Sie.

 

Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung

Als Privatpersonen müssen Sie zunächst eine außergerichtliche Einigung mit ihren Gläubigern versuchen. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben. Wir werden dementsprechend Ihre gesamten Gläubiger kontaktieren und jeden einzelnen Gläubiger bitten, mir die aktuellen Forderungsbestände mitzuteilen.

Bereits in diesem Zeitpunkt werden wir Ihre Gläubiger über Ihre aktuelle finanzielle Situation informieren, so dass diese wissen, dass weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ohne Erfolgsaussicht verlaufen werden. Die meisten Gläubiger sehen dann bereits von weiteren Vollstreckungen ab.

 

Erstellen des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan und Ausstellung der Bescheinigung nach § 305 InsO

Nachdem uns alle Forderungsbestände mitgeteilt wurden, erstellen wir einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan für Sie, der je nach Ihren Einkünften eine Ratenzahlung für die Gläubiger vorsieht oder nicht.

Dieser außergerichtliche Schuldenbereinigungsersuch ist Voraussetzung dafür, dass Sie später einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen können. Wir werten sodann den Schuldenbereinigungsversuch für Sie aus. Kommt es nicht zu einem außergerichtlichen Vergleich mit Ihren Gläubigern, bescheinigen wir Ihnen das Scheitern des Schuldenbereinigungsversuchs nach § 305 InsO, der ebenso Voraussetzung für ein Insolvenzverfahren ist.

 

Erstellung Ihres Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Sollte der außergerichtliche Schuldenbereinigungs-versuch gescheitert sein, leisten wir auf Wunsch bei dem Ausfüllen des Vordrucks sowie dem Zusammenstellen aller Unterlagen, die mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolenzverfahrens vorzulegen sind.

Desweiteren vertreten wir Sie auf Wunsch in dem anschließenden Verfahren vor dem Insolvenzgericht.

 

Kosten

Die Tätigkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern ist in den meisten Fällen kostenlos, wenn Ihnen aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Beratungshilfe zusteht. Diese können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragen. Bitte informieren Sie sich dort und fragen Sie nach einem Beratungsschein zur Vorbereitung einer Privatinsolvenz.

Sofern bei Ihnen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Beratungshilfe nicht vor liegen, müssen Sie die anfallenden Kosten für das Schuldenbereinigungsverfahren natürlich selbst bezahlen. Wie hoch diese Kosten dann sind, hängt individuell davon ab, wie viele Gläubiger Sie haben und ob es zu einer Einigung kommt. 

Im Rahmen unseres kostenfreien Erstgesprächs für Privatpersonen können wir Ihnen dann mitteilen welchen Festpreis unsere Tätigkeit für Sie haben wird. Hier finden Sie noch mehr Informationen zu den Kosten.

Wir sind für Sie da:

Vereinbaren Sie einen Termin!

Die Erstberatung ist für Privatpersonen 

kostenlos. 

Montag bis Freitag von 

9 bis 17 Uhr

Kaiserstrasse 146,

61169 Friedberg

Unsere Leistungen für Sie:

Wir begleiten Sie schnell und einfach zum Verbraucher-insolvenzverfahren in nur wenigen Schritten. Bei uns haben Sie keine  Wartezeiten und wir nehmen uns sofort Zeit für Sie.

Ebenso wie die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen sind wir auch gesetzlich berechtigt, Ihnen die erforderliche Bescheinigung zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens zu erteilen.

Sofern sie nur über geringe Einkünfte verfügen oder SGB II /VII Leistungen beziehen, ist unsere Beratung und Begleitung für Sie kostenfrei.

Sie benötigen lediglich einen Beratungshilfeschein, den Sie beim für Sie zuständigen Amtsgericht erhalten.

Hier finden Sie mehr über die Kosten.

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Die Erstberatung ist für Privatpersonen
kostenlos. 
06031 677111 0
oder schicken Sie uns ein Nachricht an
pv@kanzlei-vellenzer.de

Schreiben Sie uns. Oder rufen Sie uns an!

Sie können dazu das untenstehende Kontaktformular benutzen oder uns einfach telefonisch kontaktieren. Die entsprechenden Telefonummer finden Sie rechts. Gerne vereinbaren wir einen Termin in unseren Büros mit Ihnen.

Schuldnerberatung Vellenzer

Fachanwältin für Insolvenzrecht

Kaiserstraße 146

61169 Friedberg

T: 06031 677 111 0

E: pv@kanzlei-vellenzer.de

Öffnungszeiten:

Montag  08:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr

 

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

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