Kosten unserer Leistungen
Erstberatungsgespräch
Ein ausführliches Erstberatungsgespräch ist bei uns für Privatpersonen kostenfrei. Im Rahmen des Beratungs-gesprächs analysieren wir Ihre finanzielle und persönliche Situation und zeigen Ihnen sämtliche Lösungswege auf.
Leistungen kostenfrei mit Beratungshilfe
Sofern Sie nur über geringfügiges Einkommen verfügen, können die Anwaltskosten für den außergerichtlichen Einigungsversuch über die Beratungshilfe bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht abgerechnet werden.
Hierzu müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeantrag stellen. Am besten ist es, wenn Sie persönlich bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts vorsprechen.
Wichtig ist, dass Sie folgende Unterlagen mitbringen und direkt vorlegen:
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Einkommensnachweise, d.h. Lohn/Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate oder Rentenbescheid oder Bewilligungsbescheid für laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II oder ähnliches.
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Mietvertrag zum Nachweis Ihrer Wohnkosten
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Kontoauszüge zum Nachweis Ihrer Zahlungs-verpflichtungen.
Gern sind wir Ihnen bei der Beantragung der Beratungshilfe behilflich. Dafür laden Sie sich bitte den Antrag herunter, füllen ihn aus und bringen diesen im Original mit zum Termin. Wir werden prüfen, ob Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben und den Antrag bei Ihrem zuständigen Amtsgericht stellen.
Aus Kostengründen bewilligen manche Gerichte keine Beratungshilfe. In den meisten Fällen wird der Schuldner an eine öffentliche Schuldnerberatung verwiesen. Sie haben in diesem Fall oft dennoch Aussicht auf Erfolg, wenn sie persönlich bei ihrem Amtsgericht erscheinen und eine Bestätigung von der für Sie zuständigen öffentlichen Schuldnerberatungsstelle über lange Wartezeiten vorlegen können. Gerne sind wir Ihnen behilflich, indem wir Ihnen zur Vorlage bei Gericht schriftlich bestätigen, dass Sie bei uns innerhalb von 2 Werktagen einen Beratungstermin erhalten.
Wenn Sie auf Grund Ihrer beruflichen Situation (z.B. Schichtdienst, Kraftfahrer o.ä.) nicht in der Lage sind, eine öffentliche Beratungsstelle aufzusuchen, erhalten Sie ebenfalls einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht.
Die Kosten für den Insolvenzantrag sind von der Beratungshilfe nicht abgedeckt und fallen nur bei ausdrücklicher Auftragserteilung an.
Kosten ohne Beratungshilfe
Damit Sie bereits von Anfang an ganz genau wissen, welche Beratungskosten auf Sie zukommen, richten sich diese bei uns nach der Anzahl der gegen Sie bestehenden Forderungen. Alle Gebühren verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und Auslagen, es kommen also keine weiteren Gebühren mehr hinzu.
Die Gebühren sind in zuvor mit Ihnen abgestimmten Teilbeträgen zahlbar. Nachdem wir Sie über Ihre Rechte als Schuldner aufgeklärt und Sie Ihre Zahlungen an die Gläubiger entsprechend angepasst haben, ist die Bezahlung der Beratungskosten in der Regel ohne größere Probleme möglich.
Außergerichtlicher Einigungsversuch/ Vergleichsverhandlungen
Wir übernehmen alle Schritte des gesetzlich vorgeschrieben außergerichtlichen Einigungsversuchs oder sonstiger Vergleichsverhandlungen mit Ihren Gläubigern für Sie. Dies beinhaltet ein den gesetzlichen Vorschriften der §§ 305 ff. InsO entsprechendes außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren. Im Rahmen dessen stellen wir alle Zahlungsverpflichtungen geordnet zusammen und führen sämtliche Korrespondenz mit den Gläubigern. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bescheinigen wir das Scheitern des Schuldenbereinigungsplans. Sie zahlen inkl. MwSt. und Auslagen bei
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1 bis 5 Forderungen 714,00 Euro
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6 bis 10 Forderungen 892,50 Euro
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11 bis 15 Forderungen 1.071,00 Euro
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16 bis 20 Forderungen 1.249,20 Euro
Bei mehr als 20 Forderungen erhöht sich die Vergütung analog zu dieser Auflistung je fünf zusätzlicher Forderungen um 130,90 Euro. Ist eine Immobilie im Rahmen der Beratung und Bearbeitung zu berücksichtigen, erhöht sich die Vergütung um 500,00 Euro.
Erfolgreicher Abschluss
Für den erfolgreichen Abschluss einer außergerichtlichen Einigung zahlen Sie eine einmalige Gebühr zwischen 400,00 und 650,00 Euro.
Antrag auf Eröffnung des Verbraucher-insolvenzverfahrens
Im Falle des Scheiterns des außergerichtlichen Einigungsversuchs zahlen Sie für die Unterstützung bei der Erstellung des Antrags auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens eine einmalige Gebühr zwischen 297,50 und 476,00 Euro.
Wir sind für Sie da:
Vereinbaren Sie einen Termin!
Die Erstberatung ist für Privatpersonen
kostenlos.
Montag bis Freitag von
9 bis 17 Uhr
Kaiserstrasse 146,
61169 Friedberg
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!
Sie können auch das Kontaktformular benutzen oder uns einfach telefonisch kontaktieren.
Gerne vereinbaren wir einen Termin in unserem Büro mit Ihnen.
Schuldnerberatung Vellenzer
Fachanwältin für Insolvenzrecht
Kaiserstraße 146
61169 Friedberg
T: 06031 677111 0
E: pv@kanzlei-vellenzer.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr