Pfändungsschutzanträge für Arbeitnehmer
Das Problem
Die durch das P-Konto geschützten unpfändbaren Beträge entsprechen nicht immer der Höhe des unpfändbaren Einkommens. Dadurch wird unter Umständen mehr gepfändet, als rechtlich zulässig.
Beispiel:
* Zahlen aus Dez 2021
Arbeitnehmer, verheiratet, Ehefrau
ohne eigenes Einkommen, 1 Kind,
Nettogehalt i.H.v. € 2.200,00
Aufgrund der Pfändungstabelle ist
monatlich lediglich ein Betrag vom
Gehalt pfändbar. € 85,31
Der Arbeitgeber hat nun diesen Betrag
an den Gläubiger oder Insolvenzverwalter
abzuführen.
Überwiesen wird also dann
auf das P-Konto der Betrag i.H.v. € 2.067,71
Geschützt ist auf dem P-Konto jedoch
nur der Betrag i.H.v. € 1.993,90
Die Differenz wird die Bank am Monatsende
auch noch an den Gläubiger oder Insolvenz-
verwalter überweisen. € 73,72
Die Lösung
Um hier einen höheren Pfändungsschutz zu erlangen, und monatlich einen höheren frei verfügbaren Betrag zu erhalten, stellen wir für Sie beim zuständigen Gericht einen Pfändungsschutzantrag. Durch einen gerichtlichen Beschluss, ist dann der Betrag nach der Pfändungstabelle geschützt, nämlich € 2.067,71.
Kosten ohne Beratungshilfe
Damit Sie bereits von Anfang an ganz genau wissen, welche Beratungskosten auf Sie zukommen, richten sich diese bei uns nach der Anzahl der gegen Sie bestehenden Forderungen. Alle Gebühren verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und Auslagen, es kommen also keine weiteren Gebühren mehr hinzu.
Die Gebühren sind in zuvor mit Ihnen abgestimmten Teilbeträgen zahlbar. Nachdem wir Sie über Ihre Rechte als Schuldner aufgeklärt und Sie Ihre Zahlungen an die Gläubiger entsprechend angepasst haben, ist die Bezahlung der Beratungskosten in der Regel ohne größere Probleme möglich. Hier finden Sie eine Preisaufstellung.
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