Pfändungsschutzanträge für Selbstständige
Das Problem
Guthaben auf dem Geschäftskonto wird gepfändet, sodass der Geschäftsbetrieb kaum noch laufen kann, weil die notwendigen Kosten nicht mehr beglichen werden können, Lieferanten die Lieferungen einstellen und Aufträge nicht mehr abgewickelt werden können.
Als Unternehmer oder Freiberufler reicht der übliche Pfändungsschutz auf dem P-Konto für Sie und Ihre Familie nicht, um über die Einnahmen auch die notwendigen Kosten für den laufenden Betrieb zu decken
Beispiel:
Arbeitnehmer, verheiratet, Ehefrau
ohne eigenes Einkommen, 1 Kind,
Nettogehalt i.H.v. € 2.200,00
Nach der Pfändungstabelle steht dem
Selbstständigen ein pfändungsfreier
Betrag i.H.v. zu. € 1.800,00
Geschützt ist auf dem P-Konto jedoch
nur der Betrag i.H.v. € 1.798,24
Lösung
Zuerst wird das Girokonto in ein P-Konto umgewandelt. Da der übliche Pfändungsschutz auf dem P-Konto nicht reicht, um über die Einnahmen auch die notwendigen Kosten für den laufenden Betrieb zu decken stellen wir für Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Pfändungsschutzantrag.
Mit einem Pfändungsschutzantrag nach § 850 i ZPO erreichen wir, dass Sie monatlich über den vollen Betrag i.H.v. 3.598,24 € verfügen können, den Sie benötigen, um Ihren Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und der Lebensunterhalt Ihrer Familie zu sichern.
Ihre Vorteile bei der Schuldnerberatung Vellenzer
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Direkte Verfahrensabwicklung
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Beachten Sie: gerade in finanziell schwierigen Situationen ist es sehr wichtig, keine wertvolle Zeit zu verlieren. Zögern Sie deshalb nicht und nehmen Sie heute noch Kontakt mit uns auf unter 06031 677 111 0.
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