Alle Jahre wieder: Weihnachtsgeld. Was ist pfändbar?
Weihnachtsgeld ist bis zu einem Betrag von € 500,00 netto pfändungsfrei. Wenn ihr Lohn oder Gehalt direkt beim Arbeitgeber
gepfändet wird, sollte das automatisch richtig gerechnet bzw. berücksichtigt werden.
Bei einer Kontopfändung müssen sie sich da selbst drum kümmern und einen schriftlichen Antrag beim Vollstreckungs-/
Amtsgericht stellen.
Hierzu finden Sie ein Musterbrief dazu: https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/mediabig/137651A.pdf
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