Mit der Anhebung der Pfändungs-freigrenzen (um € 44,79 pro Monat!) zum 01.07.2019 ist eine Anpassung der P-Konto-Bescheinigung erforderlich.
Natürlich erhöhen sich auch die Freibeträge für die unterhaltspflichtigen Personen !!!
Für die erste unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Grundfreibetrag um 426,71 Euro (ab 01.07.2019 auf 443,57 Euro), für jede weitere Person um 237,73 Euro (ab 01.07.2019 auf 247,12 Euro). Kindergeld oder Arbeitslosengeld II sind selbstverständlich geschützt.
Um einen erhöhten Grundfreibetrag zu erhalten müssen Sie bei Ihrer Bank gemäß §850k, Abs. 5 ZPO eine P-Konto-Bescheinigung vorlegen, auf welcher Ihr persönlicher Freibetrag mit ggf. Zusatzleistungen (wie z.Bsp. Ersteinrichtung für Wohnung, Erstattungen von der Krankenkasse etc.) vermerkt ist.
Einfach einen Termin bei mir machen. pv@kanzlei-vellenzer.de
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