75070 wenn der Gerichtsvollzieher klingelt!
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  • AutorenbildSusann Vellenzer

wenn der Gerichtsvollzieher klingelt!

Wenn der Gerichtsvollzieher Sie besuchen will haben Sie denn großen Vorteil, dass Sie sich auf den Termin gut vorbereiten können. Wenn er unangekündigt bei Ihnen vor der Tür steht, ist es durchaus legitim ihn einmal abzuweisen und Ihn um einen neuen Termin zu bieten. Die Zeit bis dahin, können Sie wieder nutzen, um sich zu informieren und Ihre Hausaufgaben zu machen. Grundsätzlich bringt es nichts, den Gerichtsvollzieher zu ignorieren, und Ihn nicht in Ihre Wohnung zu lassen, denn er wird sicherlich wiederkommen - denn das ist sein Job.


Sie sollten nicht in Panik geraten, wenn Sie lediglich normale Haushaltsgegenstände und keine wertvollen Möbel oder Kunstgegenstände besitzen. Wenn Sie den Gerichtsvollzieher nicht hineinlassen, kann er dies nach wiederholter Zutrittsverweigerung mit der Polizei zwangsweise durchsetzen. Die Kosten dafür tragen Sie!


Auch wenn der Gerichtsvollzieher kommt, um die Abgabe der Vermögensauskunft - früher sogenannte ...


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