75070 Was passiert mit meiner Wohnung? Darf der Insolvenzverwalter diese kündigen? Was passiert mit meiner
top of page
Suche
  • AutorenbildSusann Vellenzer

Was passiert mit meiner Wohnung? Darf der Insolvenzverwalter diese kündigen? Was passiert mit meiner

Das ABC der Verbraucherinsolvenz:


Nein, der Insolvenzverwalter darf Ihre Mietwohnung nicht kündigen. Auch nicht, wenn Sie eine Wohnung bei der Wohnungsbaugenossenschaft haben. Die Genossenschaftsanteile sind vor einer Verwertung durch den Insolvenzverwalter geschützt. Ihre Mietkaution ist vor der Verwertung durch den Insolvenzverwalter auch geschützt, solange Sie nicht aus der Wohnung ausziehen und spätestens nachdem der Insolvenzverwalter die Freigabe des Mietverhältnisses erklärt hat, was er zeitnah nach Eröffnung des Verfahrens tun wird. Bei Fragen bitte melden!

36 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page