P-Konto: Freibeträge richtig berechnen und alle Freibeträge bescheinigen lassen
In meiner Praxis gibt es immer wieder Fragen zur sogenannten "§ 850k Bescheinigung", bzw. zur Berechnung des korrekten Freibetrages für ein P-Konto.
Das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) schütz Ihr Geld vor Pfändungen. Der gesetzlich geschützte Grundfreibetrag beträgt zur Zeit € 1.133,80. Dieser Grundfreibetrag muss Ihnen mindestens zum Leben bleiben. Alle 2 Jahre wird dieser Grundfreibetrag neu festgelegt und angepasst. Die nächste Anpassung erfolgt zum 01.07.2019.
Für den Sockelbetrag (€1.133,80) braucht die Bank keine Bescheinigung, dieser Betrag ist immer geschützt.
Haben Sie aber Unterhaltspflichten, etwa weil Sie verheiratet sind oder Kinder haben, beziehen Sie Kindergeld oder andere Sozialleistungen, kann der Freibetrag erhöht werden.
Für die erste Person erhöht sich der Freibetrag um € 426,71 und ab der zweiten bis zur fünften Person werden jeweils weitere € 237,73 monatlich geschützt.
Unpfändbar sind auch Kindergeld und Sozialleistungen. Alle Freibeträge beziehen sich immer auf das Kontoguthaben des gesamten jeweiligen Kalendermonats.
Beispiel: Eheleute, verheiratet mit 3 Kindern (1, 3, 7 Jahre), Ehemann ist Alleinverdiener und verdient € 1.900,00 netto monatlich. Hinzu kommen € 588,00 Kindergeld monatlich, insgesamt also € 2.488,00.
Ohne 850k Bescheinigung ist nur der Sockelbetrag i.H. von € 1.133,80 geschützt, sodass die Gläubiger hier einen Betrag von € 1.354,20 pfänden könnten. Der Lebensunterhalt der Familie wäre nicht mehr gesichert.
Mit 850k Bescheinigung ist das ganze Einkommen i.H.v. € 2488,00 unpfändbar, denn bescheinigt werden folgende Freibeträge:
€ 1.133,80 Grundfreibetrag
€ 902,17 Erhöhung für drei Personen
€ 588 Kindergeld für drei Kinder
€ 2.617,97 unpfändbarer Betrag
Die Erhöhung führt oft, wie in vorstehendem Beispiel gezeigt, dazu, dass das gesamte Familieneinkommen unpfändbar ist und vor den Gläubigern geschützt werden kann.
Von wem können 850k Bescheinigungen ausgestellt werden?
Bescheinigungen können folgenden Stellen erteilen, die von Banken gesetzlich akzeptiert werden müssen:
Rechtsanwälte
Arbeitgeber
Steuerberater
Anerkannte Schuldnerberatungsstellen
Sozialbehörden
Familienkassen
…
Wir als Rechtsanwälte stellen Ihnen sofort und ohne förmlichen Antrag und ohne lange Wartezeit eine 850k Bescheinigung aus.
Einfach anrufen! Wir beraten Sie.
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