Wir bekommen von Mandanten häufig die Frage gestellt, in welcher Höhe sie Guthaben in den Folgemonat übertragen können und wieviel unverbrauchtes Geld sie auf dem P-Konto stehen lassen können.
1. Teil:
Nicht verbrauchtes Guthaben auf dem P-Konto
Was passiert, wenn am Ende eines Monats Guthaben noch nicht verbraucht wurde? Grundsätzlich ist das Pfändungsschutzkonto nicht für das Ansparen von Geldbeträgen gedacht. Allerdings kann nicht verbrauchtes Guthaben in den Folgemonat übertragen werden.
Belassen Sie von dem durch das P-Konto geschützten Betrag des ersten Monats etwas auf dem Konto, wird es im zweiten Monat nicht beachtet, steht Ihnen da also weiter voll zur Verfügung. Ist es aber im dritten Monat immer noch auf Ihrem Konto, ist es voll pfändbar.
Beispiel: Der Schuldner hat einen Freibetrag von 1.133,80 € und am Ende des Monats noch 100 € übrig und die Pfändungsfreigrenze wurde nicht überschritten. Im Folgemonat bekommt er 1.100 € Gehalt und die 100 € vom Vormonat werden automatisch übertragen und stehen dem Schuldner wieder zur Verfügung. Falls er über diesen Betrag im Folgemonat dann wieder nicht verfügt und dieser Betrag dann mitgenommen wird in den dritten Monat ist der Betrag nicht mehr geschützt und es erfolgt eine Überweisung der Bank an den Gläubiger.
Aber:
Wenn der Schuldner im ersten Monat von seinem geschützten Geld 100 € auf dem Konto lässt und im zweiten Monat wieder 100 € aus dem zweiten Monat, wer kann dann denn im dritten Monat wissen, ob die 100 € aus dem ersten oder dem zweiten Monat sind?
Ganz einfach: Nimmt der Schuldner aus dem ersten Monat etwas in den zweiten hinüber, werden Ausgaben im zweiten Monat (Überweisungen, Abhebungen) zuerst auf den Übernahmebetrag verrechnet. Im dritten Monat kommt also nie etwas an, wenn der Schuldner im zweiten Monat mindestens das ausgibt, was er vom ersten Monat mit hinüber genommen hat. Er kann also – vorausgesetzt, er verbraucht im Folgemonat immer mindestens den Betrag, den er aus dem Vormonat mit hinüber genommen hat – in jedem Monat eine Summe bis zur Höhe des Freibetrags des P-Kontos stehen lassen.
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