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AutorenbildSusann Vellenzer

Neue Düsseldorfer Tabelle - Zum 1. Januar 2018 wird die Düsseldorfer Tabelle geändert.

Neue Düsseldorfer Tabelle - Zum 1. Januar 2018 wird die Düsseldorfer Tabelle geändert.

Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder wird von diesem Zeitpunkt an angehoben. Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1. Januar 2018 für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 348 Euro statt bisher 342 Euro, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 399 Euro statt bisher 393 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 467 Euro statt bisher 460 Euro. Auch die Einkommensgruppen wurden neu ausgestaltet.


Was bedeutet


das für Sie? - Dem Unterhaltsberechtigten steht ab 1.1.2018 mehr Unterhalt zu. - Der Unterhaltsverpflichtete hat ab 1.1.2018 mehr zu zahlen.


Wenn Sie einen dynamischen Unterhaltstitel haben, ist der erhöhte Unterhaltsanspruch automatisch angepasst und durchsetzbar. Sollten Sie nur über einen statischen Unterhaltstitel verfügen, so muss dieser geändert werden.


Haben Sie Fragen? Rufen Sie mich an 0 6031 677 111 0 oder besuchen Sie mich www.schuldner-beratung-vellenzer.de

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