Jedes Gerichtsverfahren kostete Geld. Reicht das Vermögen des Schuldners nicht aus, um die Verfahrenskosten für das Insolvenzverfahren zu bezahlen, kann der Statt die Kosten für das Verfahren vorstrecken. Das nennt man Verfahrenskostenstundung.
Das bedeutet, dass der Schuldner trotzdem in das Insolvenzverfahren gelangen kann. Die Kosten betragen mindestens ca. 1'800 bis 2'000 Euro.
Die Stundung wird auch Selbstständigen gewährt.
Der Antrag dass der Staat die Kosten vorsteckt, ist gleichzeitig mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Gericht einzureichen, da dieses das Verfahren sonst nicht eröffnet. Das Gericht würde dem Schuldner eine Zahlungsaufforderung zwecks Einzahlung des Kostenvorschusses zusenden. Dies kann durch den Kostenstundungsantrag vermieden werden
Comments