Das ABC der Verbraucherinsolvenz:
Nein, der Insolvenzverwalter darf Ihre Mietwohnung nicht kündigen. Auch nicht, wenn Sie eine Wohnung bei der Wohnungsbaugenossenschaft haben. Die Genossenschaftsanteile sind vor einer Verwertung durch den Insolvenzverwalter geschützt. Ihre Mietkaution ist vor der Verwertung durch den Insolvenzverwalter auch geschützt, solange Sie nicht aus der Wohnung ausziehen und spätestens nachdem der Insolvenzverwalter die Freigabe des Mietverhältnisses erklärt hat, was er zeitnah nach Eröffnung des Verfahrens tun wird. Bei Fragen bitte melden!
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