Viele meiner selbstständigen Mandanten haben das gleiche Problem:
Die Einnahmen sind eigentlich kostendeckend und ein anständiger Gewinn zur Bestreitung des Lebens ist auch vorhanden.
Allerdings drücken oft Steuerforderungen und Steuernachzahlungen aus der Anfangszeit. Die Angst vor Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamts oder einer Gewerbeuntersagung ist dann oft so groß, dass mit dem Finanzamt so hohe Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden, die dann an anderen Enden wieder zu neuen Löchern führen.
- Ein Teufelskreis.
Vielen Selbstständigen ist nicht bewusst, dass sie mit der Einleitung eines Regelinsolvenz-verfahrens alte Steuerschulden erlassen bekommen. Viele Mandanten wissen auch nicht, dass der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb gegen Zahlung eines mit ihm zu verhandelnden Entgelts aus der Insolvenzmasse freigeben wird, so dass ein kompletter Neuanfang ohne Schulden durch den Insolvenzantrag eröffnet wird, ohne dass der Geschäftsbetrieb eingestellt wird.
In diesem Zusammenhang ist vielen Selbstständigen auch nicht klar, dass Ihnen durch ein Insolvenzverfahren auch Steuerschulden erlassen werden. Das Finanzamt hat keine Sonderstellung in einem Insolvenzverfahren, sondern ist Gläubiger wie jeder andere auch.
Viele meiner selbstständigen Mandanten, die eine Regelinsolvenz nicht gescheut haben, sind heute froh, dass Ihnen hierdurch ein Neustart eröffnet und sie weiterhin ihr eigener Chef bleiben konnten und mittlerweile ohne Altlasten sorgenfrei wirtschaften können.
Informieren Sie sich bei uns über die Möglichkeiten in ihrer individuellen Situation, die Ihnen ein Regelinsolvenzverfahren bietet, wenn sie selbstständig sind.
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