Wir bekommen von Mandanten häufig die Frage gestellt, in welcher Höhe sie Guthaben in den Folgemonat übertragen können und wieviel unverbrauchtes Geld sie auf dem P-Konto stehen lassen können.
Fortsetzung Teil 2
Freibetrag überschritten wegen doppeltem Zahlungseingang
In der Praxis kommt es oftmals vor, dass in einem Monat ein Zahlungs- oder Gehaltseingang doppelt auf einem Konto bzw. P-Konto eingeht.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer bekommt sein Gehalt für März erst Anfang April und sein April Gehalt wie üblich Ende April, d.h. er bekommt im April zwei Geldeingänge. Beim P-Konto würde das dazu führen, dass der monatliche Freibetrag in der Regel überschritten und ein Teil des Geldeingangs abgeschöpft wird und dem Kontoinhaber nicht zur Verfügung steht. Deshalb wird ein Guthaben, über das der Schuldner im laufenden Monat nicht verfügt hat in den folgenden Kalendermonat übertragen und kann dann vom Schuldner wieder genutzt werden.
Fazit Gem. § 850k Abs. 1 S. 3 wird ein Guthaben, über das der Schuldner im jeweiligen Kalendermonat nicht verfügt hat in den folgenden Kalendermonat zusätzlich nicht von er Pfändung erfasst.
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